Norm
ABGB §863 GIII. AngG §25Rechtssatz
In der Regel wird dann, wenn ein Dienstnehmer nach einem Streit mit dem Dienstgeber den Betrieb während der Dienstzeit sofort verläßt bzw der Dienstgeber den Dienstnehmer zum Verlassen des Betriebes auffordert, auf eine vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses geschlossen werden können. Es bedarf aber dennoch in jedem einzelnen Fall einer sorgfältigen Feststellung, Würdigung und Abwägung aller Umstände.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, schlüssige Willenserklärung, Konkludent, Verlassen des Arbeitsplatzes, Aufforderung, Lösung, Entlassung, Austritt, Arbeitsverhältnis, Ende, Beendigung, Auslegung, Interpretation, EinzelfallbetrachtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0028525Dokumentnummer
JJR_19590825_OGH0002_0040OB00088_5900000_001