Norm
UWG §9 C3cRechtssatz
Keine Verwechslungsfähigkeit zwischen der Marke "Elektrohansa - Record" und dem Firmenbestandteil "Elektrorecord". Der Gesamteindruck einer Marke oder einer Firmenbezeichnung ist niemals die bloße Summe ihrer einzelnen Bestandteile, vielmehr kommt jedem Element ein eigener Wertigkeitsgrad zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0079176Dokumentnummer
JJR_19590901_OGH0002_0040OB00337_5900000_002