Norm
ABGB §1097Rechtssatz
Die Auflösung des Bestandverhältnisses, verbunden mit der Übergabe der Bestandsache an den neuen Bestandnehmer, setzt die sechsmonatige Frist des § 1097 letzter Satz ABGB in Lauf; einer förmlichen Zurückstellung der Bestandsache unmittelbar an den Bestandgeber bedarf es nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0020560Dokumentnummer
JJR_19590916_OGH0002_0020OB00297_5900000_001