Norm
ZPO §496 Abs1 Z3Rechtssatz
Das Berufungsgericht darf nicht eine Verfahrensergänzung auftragen, die durch das Prozessvorbringen der Parteien nicht gedeckt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0042430Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2021