Norm
KO §85Rechtssatz
Hat das Konkursgericht festgestellt, daß der Masseverwalter nicht verhindert ist, dann fehlt für eine Tätigkeit seines Stellvertreters die Grundlage. Er ist daher auch nicht berechtigt, gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel zu ergreifen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0065255Dokumentnummer
JJR_19590916_OGH0002_0050OB00431_5900000_001