RS OGH 1959/9/16 5Ob431/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1959
beobachten
merken

Norm

KO §85

Rechtssatz

Hat das Konkursgericht festgestellt, daß der Masseverwalter nicht verhindert ist, dann fehlt für eine Tätigkeit seines Stellvertreters die Grundlage. Er ist daher auch nicht berechtigt, gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel zu ergreifen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 431/59
    Entscheidungstext OGH 16.09.1959 5 Ob 431/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0065255

Dokumentnummer

JJR_19590916_OGH0002_0050OB00431_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten