RS OGH 1959/9/23 6Ob293/59

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Veröffentlicht am 23.09.1959
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Norm

ABGB §1116a
ABGB §1120

Rechtssatz

Für eine Klage auf Zuhaltung des Bestandvertrages passiv legitimiert ist derjenige, dem das Bestandobjekt rechtskräftig eingeantwortet wurde, auch wenn er es weiterveräußert hat, daß Eigentumsrecht des Erwerbers aber noch nicht verbüchert wurde.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 293/59
    Entscheidungstext OGH 23.09.1959 6 Ob 293/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0025695

Dokumentnummer

JJR_19590923_OGH0002_0060OB00293_5900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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