Norm
ABGB §1116aRechtssatz
Für eine Klage auf Zuhaltung des Bestandvertrages passiv legitimiert ist derjenige, dem das Bestandobjekt rechtskräftig eingeantwortet wurde, auch wenn er es weiterveräußert hat, daß Eigentumsrecht des Erwerbers aber noch nicht verbüchert wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0025695Dokumentnummer
JJR_19590923_OGH0002_0060OB00293_5900000_002