Norm
GmbHG §26Rechtssatz
Der Anspruch auf Eintragung im Anteilbuch besteht nur gegenüber der Gesellschaft, nicht gegenüber dem Geschäftsführer, der nur ein Organ der Gesellschaft ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0059812Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.12.2019