Norm
ABGB §285Rechtssatz
Das Recht auf Benützung einer Grabstätte ist ein dingliches Nutzungsrecht prvatrechtlicher Natur, mag seine Verleihung auch auf einem Verwaltungsakt beruhen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0009730Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009