RS OGH 1959/10/14 1Ob270/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1959
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Norm

GenG §27

Rechtssatz

Unwirksamkeit eines durch Vorstand und Aufsichtsrat erfolgten Ausschlusses eines Genossenschafters, wenn ein solcher Ausschluß nach den Statuten durch die Generalversammlung zu erfolgen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0059729

Dokumentnummer

JJR_19591014_OGH0002_0010OB00270_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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