RS OGH 1959/10/15 6Ob323/59, 1Ob739/76 (1Ob770/76)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1959
beobachten
merken

Norm

JN §45

Rechtssatz

Hat der Einzelrichter eines Gerichtshofes ein Urteil mit dem Beisatz "in Ausübung der Handelsgerichtsbarkeit" gefällt und das Berufungsgericht bei seiner bestätigenden Entscheidung einen fachmännischen Laienrichter beigezogen, so ist gemäß § 45 Abs 1 JN eine Nichtigkeit des zweitinstanzlichen Urteiles auch dann nicht gegeben, wenn es sich um keine Handelssache handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0046386

Dokumentnummer

JJR_19591015_OGH0002_0060OB00323_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten