Norm
StVO §14 Abs1Rechtssatz
Weder ein Umkehren noch Rückwärtsfahren im Sinne der §§ 14 Abs 3 StPolG und 16 Abs 3 StPolO liegt vor, wenn ein Lastkraftwagenlenker in eine Sachgasse einfährt, daß er den Lastkraftwagen zuerst quer stellt und dann im Rückwärtsgang in die Sackgasse fährt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0073976Dokumentnummer
JJR_19591021_OGH0002_0020OB00482_5900000_001