Norm
ABGB §870 ARechtssatz
Rechtsschutzinteresse für die Nichtigerklärung eines Vertrages, der einen anderen ( vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Partners geschlossenen ) Vertrag gleichen oder kaum veränderten Inhaltes ersetzt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0015994Dokumentnummer
JJR_19591022_OGH0002_0010OB00301_5900000_001