Norm
ABGB §167 bRechtssatz
Das Gericht hat auch dann, wenn die Kindesmutter ihren Anspruch auf Ersatz der für das Kind aufgewendeten Transportkosten und Krankenhauskosten und Hinweis auf § 167 ABGB geltend macht, den vorgetragenen Sachverhalt nach allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (§ 1042 ABGB !) zu überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0048401Dokumentnummer
JJR_19591028_OGH0002_0050OB00442_5900000_001