Norm
EO §1 Z5 IIERechtssatz
Vollstreckbarkeit eines Vergleiches, worin sich ein Gast der AKM gegenüber verpflichtet, "der AKM zur ausschließlichen Verwertung zustehenden Rechte nicht zu stören, insbesondere die öffentliche Aufführung geschützter Werke des Werkbestandes der Klägerin im Betrieb seines Gasthauses durch Wiedergabe lebender oder mechanischer Musik, durch wen oder welche Art immer, zu unterlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0000104Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2011