Norm
EO §402 BRechtssatz
Unzulässigkeit eines Revisionsrekurses gegen den Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes, mit dem die vom Vorsitzenden des Senates gefällte Entscheidung über eine EV aufgehoben und dem Erstgericht die Durchführung des Verfahrens und Entscheidung über die EV in Senatsbesetzung aufgetragen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0005710Dokumentnummer
JJR_19591118_OGH0002_0010OB00333_5900000_001