Norm
StGB §84 ARechtssatz
Schwere Verletzungen sind auch Weichteilwunden, wenn sie sehr umfänglich sind, wie zB Schädigung großer Hautpartien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0092505Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.11.2012