Norm
B-VG Art89 Abs2Rechtssatz
Rekurse gegen Entscheidungen, womit das Verfahren unterbrochen und ein Antrag auf Aufhebung einer V beim VfGH gestellt wird, sind zulässig. Die übergeordnete Instanz darf aber in ihrer Entscheidung nicht zu der allein vom VfGH zu entscheidenden Frage Stellung nehmen, ob die V gesetzmäßig ist oder nicht; überprüfbar von der höheren Instanz sind lediglich Fragen, die mit der Frage der Gesetzmäßigkeit der V nichts zu tun haben, so zB die Frage, ob die V noch in Geltung steht oder die Frage, ob im gegenständlichen Verfahren die angeblich gesetzwidrige V überhaupt anzuwenden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0043721Dokumentnummer
JJR_19591124_OGH0002_0040OB00140_5900000_001