Norm
ABGB §323Rechtssatz
Die in den §§ 323, 324 ABGB aufgestellte Vermutung zu Gunsten des Rechtsbesitzes dringt gegenüber der Vermutung der Freiheit des Eigentums nicht durch, wenn bloß ein faktischer Zustand, aber kein Rechtsbesitz dargetan ist ( in diesem Belang wie 5 Ob 129/58, 6 Ob 237/59 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0010157Dokumentnummer
JJR_19591125_OGH0002_0060OB00359_5900000_001