RS OGH 1959/11/25 6Ob359/59

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Veröffentlicht am 25.11.1959
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Norm

ABGB §323
ABGB §324

Rechtssatz

Die in den §§ 323, 324 ABGB aufgestellte Vermutung zu Gunsten des Rechtsbesitzes dringt gegenüber der Vermutung der Freiheit des Eigentums nicht durch, wenn bloß ein faktischer Zustand, aber kein Rechtsbesitz dargetan ist ( in diesem Belang wie 5 Ob 129/58, 6 Ob 237/59 ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0010157

Dokumentnummer

JJR_19591125_OGH0002_0060OB00359_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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