RS OGH 1959/12/02 5Ob531/59; 3Ob604/78

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Veröffentlicht am 02.12.1959
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Rechtssatz

Kein mangelndes Rechtsschutzinteresse, wenn eine Partei, die sich über die Rechtslage niht im klaren ist, auch schon gleichzeitig die nach den verschiedenen Rechtsansichten möglichen Ansprüche in den dafür vorgesehenen Verfahren geltend macht.

Entscheidungstexte
  • 5 Ob 531/59
    Entscheidungstext OGH 02.12.1959 5 Ob 531/59
  • 3 Ob 604/78
    Entscheidungstext OGH 27.06.1979 3 Ob 604/78
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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