Norm
ABGB §1284 AfRechtssatz
Auch das im Rahmen eines Ausgedinges zu leistende Taschengeld ist eine Reallast und als solche zu verbüchern; für das Taschengeld ist also kein Pfandrecht zu bestellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0025397Dokumentnummer
JJR_19591203_OGH0002_0050OB00465_5900000_001