Norm
DSt 1872 §2 HRechtssatz
Schon die Aufnahme des eines Verbrechens Verdächtigten, auch wenn dieser gegen Gelöbnis aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, in die Wohnung verstößt gegen Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0056448Dokumentnummer
JJR_19591210_OGH0002_000BKD00061_5900000_001