Norm
ABGB §986 B5Rechtssatz
Die Vereinbarung, daß sich "Teuerungszulagen oder sonstige Zulagen", die aktiven Angestellten gewährt werden, auch auf die Pensionsbezüge auswirken sollen, begründet bei Einräumung eines vierzehnten Gehaltes auch einen Anspruch aus dem Pensionsvertrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0024262Dokumentnummer
JJR_19591215_OGH0002_0040OB00132_5900000_001