Norm
ZPO §502 Abs2 Ca7Rechtssatz
Gegenstand einer Wiederaufnahmsklage ist niemals die Entscheidung über die Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes. Auch wenn bei Beurteilung der Eignung der neuen Tatsachen und Beweismittel Bemessungsfragen entscheidend sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0042531Dokumentnummer
JJR_19591216_OGH0002_0060OB00407_5900000_001