RS OGH 1960/1/13 5Ob562/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.1960
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Norm

ZPO §150

Rechtssatz

Nach Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der ersten Tagsatzung ist eine neuerliche erste Tagsatzung anzuordnen. Die bei dieser vorzubringenden Anträge dürfen nicht auf ein schriftliches Verfahren verwiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0036683

Dokumentnummer

JJR_19600113_OGH0002_0050OB00562_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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