Norm
ZPO §150Rechtssatz
Nach Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der ersten Tagsatzung ist eine neuerliche erste Tagsatzung anzuordnen. Die bei dieser vorzubringenden Anträge dürfen nicht auf ein schriftliches Verfahren verwiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0036683Dokumentnummer
JJR_19600113_OGH0002_0050OB00562_5900000_001