Norm
StVO §7 Abs1 IbRechtssatz
Wenn zwei begegnende Fahrzeuge vorschriftswidrig die linke Straßenseite benützen, trifft den Führer des Fahrzeuges, welcher unter Beibehaltung seiner falschen Fahrbahnseite nach links auszuweichen versucht, gegenüber dem Führer des anderen Fahrzeuges, welcher - wenn auch nicht rechtzeitig - nach rechts auszuweichen versucht, an dem Unfall ein überwiegendes Verschulden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0073420Dokumentnummer
JJR_19600119_OGH0002_0090OS00319_5900000_002