Norm
StVO §7 Abs1 IIARechtssatz
Es ist für den Lenker eines Fahrzeuges fahrtechnisch verfehlt und verkehrsordnungswidrig, angesichts eines auf der falschen Fahrbahnseite ihm entgegenkommenden anderen Fahrzeuges sich nunmehr seinerseits auf die falsche Fahrbahnseite zu begeben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0073437Dokumentnummer
JJR_19600119_OGH0002_0090OS00319_5900000_003