Norm
ABGB §1118 CRechtssatz
Die vertragswidrige Weitergabe des Bestandgegenstandes an sich genügt nicht zur Erhebung der Räumungsklage nach § 1118 ABGB. Die Geltendmachung dieses Auflösungsgrundes setzt vor allem voraus, daß dem Bestandgeber schon nach Inhalt des Vertrages das Recht zustünde, im Falle der gänzlichen Weitervermietung des Bestandgegenstandes den Vertrag als aufgelöst zu erklären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0021082Dokumentnummer
JJR_19600120_OGH0002_0060OB00002_6000000_001