Norm
ZPO §228 B7Rechtssatz
Wer nur hofft, gesetzlicher Erbe oder Noterbe eines noch Lebenden zu werden, hat kein rechtliches Interesse, daß die Ungültigkeit eines vom präsumptiven Erblasser mit einem Dritten geschlossenen Vertrages festgestellt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0039061Dokumentnummer
JJR_19600120_OGH0002_0010OB00013_6000000_001