RS OGH 1960/1/27 5Ob592/59, 4Ob324/62, 1Ob289/70, 7Ob692/76, 6Ob579/81, 1Ob506/85, 2Ob564/85, 4Ob315

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1960
beobachten
merken

Norm

ZPO §182

Rechtssatz

Eine Verpflichtung des Richters, eine anwaltlich vertretene Partei zu weiteren Beweisanträgen anzuleiten, wenn sich die bisher beantragten Beweise als unzulänglich erwiesen haben, läßt sich aus der Bestimmung des § 182 ZPO nicht ableiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0037403

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten