Norm
StVO §2 Abs1 Z29Rechtssatz
Überholen liegt auch dann vor, wenn der Überholte im Zeitpunkt des Vorbeifahrens bereits in eine Seitenstraße nach rechts eingebogen ist, aber noch mit einem Teil seines Fahrzeuges dieselbe Fahrbahn wie der Überholende benutzt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0073732Dokumentnummer
JJR_19600212_OGH0002_0020OB00694_5900000_001