RS OGH 1960/2/12 2Ob694/59, 8Ob183/80, 2Ob55/86

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Veröffentlicht am 12.02.1960
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Norm

StVO §2 Abs1 Z29

Rechtssatz

Überholen liegt auch dann vor, wenn der Überholte im Zeitpunkt des Vorbeifahrens bereits in eine Seitenstraße nach rechts eingebogen ist, aber noch mit einem Teil seines Fahrzeuges dieselbe Fahrbahn wie der Überholende benutzt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0073732

Dokumentnummer

JJR_19600212_OGH0002_0020OB00694_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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