Norm
ABGB §906Rechtssatz
Das Klagebegehren, in jedem Zimmer einer gemieteten Wohnung einen Kachelofen (und in der Küche einen Küchenherd) aufzustellen, ist zwar unbestimmt, aber unter Beobachtung der Ortsgebräuchlichkeit und der Regeln des Verkehrs bestimmbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0024640Dokumentnummer
JJR_19600218_OGH0002_0030OB00043_6000000_001