RS OGH 1960/2/19 2Ob35/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.1960
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Norm

HGB §18 Abs2
HGB §22
UWG §2

Rechtssatz

Wenn eine Zweigniederlassung verselbständigt wird, bedeutet dies die Eröffnung eines neuen Handelsgewerbes und die ursprüngliche Schaffung einer Firma. Diese neue Firma darf keine irreführenden Zusätze enthalten, mögen solche auch in der bisherigen Firma enthalten gewesen sein ("Kreditorengesellschaft").

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0061466

Dokumentnummer

JJR_19600219_OGH0002_0020OB00035_6000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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