Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Eine Benützungsregelung über die Wohnräume eines Hauses zwischen zwei Miteigentümern mit der Anordnung der Durchführbarkeit bei sonstiger Exekution, ohne Setzung einer Leistungsfrist, gewährt das Recht auf zwangsweise Räumung gegen denjenigen Miteigentümer, der sich weigert, ihm durch die Benützungsregelung entzogene Räume zu räumen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0001540Dokumentnummer
JJR_19600223_OGH0002_0030OB00061_6000000_001