Norm
ZPO §321 Abs1 Z4Rechtssatz
Ein Anwalt, der im Auftrag von Vertragsparteien einen Vertrag verfaßt, kann sich nicht darauf berufen, er sei von einem der Vertragspartner seiner Anwaltsverschwiegenheitspflicht nicht entbunden worden, wenn es gilt, über Vereinbarungen anläßlich der Abfassung des Vertrages auszusagen. Was in seiner Gegenwart zwischen den Parteien vereinbart wird, ist nicht als von einem der Vertragspartner ihm anvertraut anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0040559Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2019