Norm
ABGB §1375 BRechtssatz
Eine vom Schuldner geäußerte Vergleichsbereitschaft ist nicht als ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis zu werten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0032582Dokumentnummer
JJR_19600302_OGH0002_0060OB00057_6000000_001