Norm
StPO §312Rechtssatz
Abweichung der Frageformulierung von der Anklage, die die Identität der Tat nicht aufheben, sind ohne weiteres zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0100481Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.12.2010