Norm
AngG §17 Abs4 IIIRechtssatz
Der im § 17 Abs 4 AngG ausgesprochene Grundsatz der Gleichstellung von Dienstzeiten als Arbeiter und als Angestellter für die Urlaubsbemessung gilt auch für den Übertritt des Chorsängers eines Theaters in das Arbeiterverhältnis.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Anrechnung, Vordienstzeitenanrechnung, Änderung, Urlaubsgesetz, Sänger, Dienstverhältnis, Übernahme, Angestelltenverhältnis, Bemessung, Berechnung, Höhe, Ausmaß, Dauer, UrlaubsanspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0028244Dokumentnummer
JJR_19600308_OGH0002_0040OB00019_6000000_001