Norm
ZPO §391 CRechtssatz
Über den Bestand oder Nichtbestand der aufrechnungsweise eingewendeten Gegenforderungen ist im Spruch des Urteils zu entscheiden, auch wenn kein ausdrücklicher Antrag gestellt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0040951Dokumentnummer
JJR_19600309_OGH0002_0030OB00389_5900000_001