Norm
EO §237 Abs3Rechtssatz
Wird nur ein Liegenschaftsanteil versteigert, so darf der Exekutionsrichter als solcher die Pfandrechte für die im Verteilungsbeschluß berücksichtigten Forderungen nicht auch von dem nicht versteigerten Anteil löschen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0003379Dokumentnummer
JJR_19600322_OGH0002_0030OB00110_6000000_001