Norm
oö LAO §33Rechtssatz
Ein Mitverschulden des Dienstnehmers an der unberechtigten Entlassung ist nicht anzunehmen, wenn das unentschuldigte Fernbleiben vom Dienst nur kurzsichtig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0066220Dokumentnummer
JJR_19600322_OGH0002_0040OB00030_6000000_001