Norm
StVO §14Rechtssatz
Die gleiche besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht, die der § 16 Abs 2 StPolO für das Rückwärtsfahren auf öffentlichen Verkehrsflächen vorschreibt, ist auch bei jedem Rückwärtsfahren auf einem Privatgrundstück anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0073995Dokumentnummer
JJR_19600324_OGH0002_0090OS00392_5900000_001