Norm
AFB Art15 Abs2 litaRechtssatz
1) Wird das versicherte Gebäude innerhalb von drei Jahren seit dem Brand nicht wiederaufgebaut, so kann der Versicherungsnehmer auch dann nicht mehr als den Verkehrswert verlangen, wenn der Wiederaufbau infolge von Umständen, auf die er keinen Einfluß nehmen konnte (Bauverbot), unterblieben ist.
2) Die Errichtung eines Gebäudes, das anderen Zwecken dient als das abgebrannte, stellt keinen Wiederaufbau dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0080967Dokumentnummer
JJR_19600329_OGH0002_0030OB00116_6000000_001