Norm
EO allgRechtssatz
Die Anordnungen der Exekutionsordnung, soweit sie eine bestimmte Exekutionsart vorschreiben, sind zwingendes Recht, unterliegen nicht der Parteiverfügung und müssen daher in jeder Instanz von Amts wegen beachtet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0000006Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.03.2022