RS OGH 1960/4/6 1Ob163/59, 8Ob175/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.1960
beobachten
merken

Norm

ABGB §1042 A
ZPO §228 B1bb

Rechtssatz

Die Feststellungsklage, daß der mittelbar Geschädigte gegen den Schädiger Anspruch auf Ersatz nach § 1042 ABGB hat, ist unzulässig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 163/59
    Entscheidungstext OGH 06.04.1960 1 Ob 163/59
  • 8 Ob 175/77
    Entscheidungstext OGH 30.11.1977 8 Ob 175/77
    Beisatz: Die auf § 1042 ABGB gestützte Feststellungsklage ist auch deshalb nicht zulässig, weil der Verwendungsanspruch erst durch die tatsächliche Aufwendung begründet wird und nach Erbringung einer derartigen Leistung bereits die Leistungsklage möglich ist. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0019847

Dokumentnummer

JJR_19600406_OGH0002_0010OB00163_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten