Norm
ABGB §918 Ib1Rechtssatz
Nach Beginn des Dauerschuldverhältnisses ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen; wurde das Dauerschuldverhältnis jedoch noch nicht begonnen, so ist ein Rücktritt rechtlich möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0018365Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.03.2017