Norm
ABGB §1327 eRechtssatz
Bei Errechnung des Deckungsfonds ist eine Prognose für die Zukunft zu treffen, die sich allerdings nur in seltenen Fällen mit Sicherheit absehen läßt; es genügt daher, eine nach den Umständen mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartende Entwicklung zugrunde zu legen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0031524Dokumentnummer
JJR_19600427_OGH0002_0020OB00159_6000000_001