RS OGH 1960/5/9 3Ob176/60, 1Ob16/73, 2Ob609/79, 7Ob160/02h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.05.1960
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Norm

ABGB §1500

Rechtssatz

Keine Unterbrechung der Ersitzungszeit, wenn der bücherliche Erwerber einer Liegenschaft störende Besitzhandlungen weiter geduldet hat (SZ 26/289).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 176/60
    Entscheidungstext OGH 09.05.1960 3 Ob 176/60
  • 1 Ob 16/73
    Entscheidungstext OGH 21.02.1973 1 Ob 16/73
  • 2 Ob 609/79
    Entscheidungstext OGH 12.02.1980 2 Ob 609/79
  • 7 Ob 160/02h
    Entscheidungstext OGH 11.12.2002 7 Ob 160/02h
    Gegenteilig; Beisatz: Der gute Glaube des Erwerbers muss nur sowohl im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch im Zeitpunkt des Ansuchens um Einverleibung gegeben sein muss, während es auf einen nachträglichen schlechten Glauben nicht ankommen kann. Die nachträgliche Kenntnis der Rechte eines Dritten ist grundsätzlich ohne Bedeutung (mit zahlreichen Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur, insb Apathy, JBl 1999,219). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0034899

Dokumentnummer

JJR_19600509_OGH0002_0030OB00176_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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