Norm
JN §1 CIXbRechtssatz
Die Streitigkeiten in Ansehung des "Eigentums am Muster" gehören auf den ordentlichen Rechtsweg (es handelt sich hinsichtlich des Eigentums am Muster um einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die vor Abhängigmachung des Rechtfertigungsprozesses gestellt wurde; daher vor dem Bezirksgericht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0045631Dokumentnummer
JJR_19600510_OGH0002_0040OB00325_6000000_001