RS OGH 1960/5/10 4Ob325/60

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Veröffentlicht am 10.05.1960
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Norm

JN §1 CIXb
JN §51 Abs2 Z9
MuSchG 1953 allg

Rechtssatz

Die Streitigkeiten in Ansehung des "Eigentums am Muster" gehören auf den ordentlichen Rechtsweg (es handelt sich hinsichtlich des Eigentums am Muster um einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die vor Abhängigmachung des Rechtfertigungsprozesses gestellt wurde; daher vor dem Bezirksgericht).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 325/60
    Entscheidungstext OGH 10.05.1960 4 Ob 325/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0045631

Dokumentnummer

JJR_19600510_OGH0002_0040OB00325_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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