Norm
RAO §21Rechtssatz
Unter Wohnsitz ist der Ort der Kanzlei des Rechtsanwalts zu verstehen und nicht der Ort, in dem sich seine Privatwohnung befindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0072110Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.09.2014