Norm
RATG §25 Abs5Rechtssatz
Unter Wohnsitz ist der Ort der Kanzlei des Rechtsanwaltes zu verstehen und nicht der Ort, in dem sich seine Privatwohnung befindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0072336Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.09.2014